Sigi Heggli hat sich der Reportage von letztem Montag angenommen und uns folgende Hinweise geschickt: „Diese Aufnahmen stammen vermutlich vom Freitag, 30.10.1953 anlässlich einer Begehung der Baustelle der Elektrizitätswerk Rheinau AG in Rheinau. Der Bau des Kraftwerks war stark umstritten und beschäftigte zahlreiche Stellen bis zum Bundesrat in den Jahren 1952 und 1953. Die Fotos zeigen insbesondere Bauinstallationen für den Bau der beiden Wasserstollen zur Nutzung des Wassergefälles der grossen Rheinschlaufe von Rheinau. Die entsprechenden Hinweise fand ich in der NZZ gemäss den Beilagen.“
Eine kleine Auswahl der Ereignisse rund um den Bau des Kraftwerks Rheinau:
Zum Streit um Rheinau, NZZ vom 25.6.1951
Das „Komitee für das Kraftwerk Rheinau“ teilt mit: „Gegen die vom Bundesrat im Jahre 1944 erteilte Konzession für das Kraftwerk Rheinau erhob sich nachträglich Opposition. Der Bundesrat hat nun nach Prüfung der Argumente der Gegner des Kraftwerks dargelegt, daß ein Rückzug der Verleihung nicht in Frage kommen kann. Nach diesem grundsätzlichen Entscheid wurde ein Komitee für das Kraftwerk Rheinau gebildet, das sich zum Ziel setzt, die Oeffentlichkeit über den Wert und die Notwendigkeit des Kraftwerks Rheinau für die Sicherung der schweizerischen Energieversorgung aufzuklären und die Eingriffe in die Natur, die das Werk bringt, den Tatsachen entsprechend darzustellen. Das Komitee hofft, daß bei sachlicher Betrachtung der Verhältnisse die Oeffentlichkeit dem Bau des Kraftwerks Rheinau Verständnis entgegenbringen wird, um so mehr, als bei diesem Werk den Wünschen des Natur- und Heimatschutzes bis zur Grenze des Tragbaren bereits entsprochen worden ist. Die Konzessionäre sind auch weiterhin bereit, zu einer allseits tragbaren Durchführung der übernommenen Verpflichtungen Hand zu bieten. (…)
Die zweite Kundgebung gegen das Kraftwerk Rheinau, NZZ vom 1.9.1952
Bei verhältnismäßig schönem Wetter fand in Rheinau am Sonntagnachmittag, 31. August, die zweite Volkskundgebung gegen den Bau des Kraftwerkes von Rheinau statt. Wer der Meinung war, daß diesmal das Volk nicht in so großen Massen nach Rheinau strömen werde, sah sich getäuscht; es waren ungefähr 15’000 Personen, die den Klosterplatz füllten. Aber nicht nur die Zahl der Teilnehmer ist gewachsen, auch die Erbitterung gegen den Kraftwerkbau ist gestiegen. Sie tat sich nicht nur darin kund, daß die Referate der offiziellen Redner im Tone schärfer gehalten waren als an der ersten Volkskundgebung, sondern auch dadurch, daß die Zwischenrufe der Versammlungsteilnehmer ungehaltener waren. Es sprachen nacheinander Dr. A. Billeter (Schaffhausen), Prof. Dr. A. Heim (Zürich), Hans Nägeli (Zürich), Nationalrat Dr. A. Grendelmeier (Zürich) und Pfarrer Bruhin (Rheinau). Die Versammlung hieß eine Resolution gut, in welcher die Lancierung zweier Initiativen angekündigt wurde. Die erste Initiative verlangt die Aufnahme eines Verfassungsartikels in die Bundesverfassung über den Schutz landschaftlicher Schönheiten, und die zweite Initiative verlangt das Mitspracherecht des Volkes bei der Erteilung von Wasserrechtskonzessionen in Grenzgewässern. Das Komitee zum Schutze der Stromlandschaft Rhein-fall-Rheinau erklärt sich die erste Initiative dann wieder zurückzuziehen, wenn sich Bundesrat und Rheinau AG einverstanden erklären sollten, auf den Bau des Kraftwerkes zu verzichten.

Com_M02-0135-0016, https://doi.org/10.3932/ethz-a-100037868
Das Kraftwerk Rheinau im Bau, NZZ vom 2.11.1953
Lauter Motorenlärm der Baumaschinen und das Geräusch der Hämmer, Schaufeln und Bohrer erfüllten die sonst so ruhige Rheinschleife bei Rheinau, als die Pressevertreter am letzten Freitag auf Einladung der Elektrizitätswerk Rheinau AG die Baustelle betraten, um sich über den Stand der Bauarbeiten orientieren zu lassen. Es wird gegenwärtig sowohl im Gebiet des künftigen Stauwehrs und Maschinenhauses wie auch beim unteren Hilfswehr gearbeitet. Die Baugrube des Maschinenhauses ist durch eine Spundwand von braunen Eisenpfeilern trockengelegt worden. Sie schafft einen viereckigen Bauplatz, der weit in den Rhein hinausragt und an dem der eingeengte Strom mit geruhsamer Würde vorbeizieht. In den Hang hinein hat man mit dem Aushub für das Maschinenbaus begonnen, das durch eine bereits im Bau befindliche Betonmauer gegen Erdbewegungen geschützt werden soll. Zugleich ist eine Dienstbrücke über den Rhein von der Schweizer Seite her im Bau, die zur Erstellung des Wehrs benötigt wird, die aber nachher wieder verschwinden soll.
An der andern Baustelle, am Ende der Rheinauschleife, stehen zwei große Fördertürme am Hang, die an Erdölbohrtürme erinnern. Von hier aus werden die beiden großen Stollen unterirdisch durch die Halbinsel getrieben, jeder mit dem doppelten Querschnitt des Gotthardtunnels. Durch sie soll das Wasser vom Kraftwerk her wieder in den Rhein zurückgeleitet werden. Der eine der beiden Stollen ist schon ziemlich weit fortgeschritten, und die Betonierungsarbeiten zum Verschalen haben bereits‘ begonnen. Das Kies für den Beton wird alles aus einer Grube in der Nähe gewonnen und dort ebenfalls sortiert und aufbereitet. Der Bau der beiden Hilfswehre, die einen mittleren Wasserstand in der Rheinschleife sichern sollen, ist noch nicht in Angriff genommen worden. Die Fertigstellung und die Aufnahme der Stromerzeugung ist für Mitte 1956 vorgesehen.
Wie Vizedirektor H. Hürzeler und Oberingenieur K. Langhard bei der Orientierung und bei der Führung durch die Baustellen erklärten, sind die Arbeiten nicht forciert worden, sondern wickeln sich nach dem ursprünglichen Bauprogramm ab. Beim Streit, der zwischen namhaften Juristen über die beiden Volksinitiativen entbrannt sei, sei doch ein Punkt immer klar gewesen, daß die jetzigen Bauarbeiten in Rheinau auf einer eindeutigen Rechtslage beruhten. Zur Frage der Beschäftigung vieler deutscher Arbeiter wurde festgestellt, daß von den 350 Arbeitern rund 60 Prozent Deutsche sind, daß zwei Fünftel der Bauarbeiten gemäß Vertrag aber in deutscher Regie ausgeführt werden und daß bei den übrigen drei Fünfteln der Anteil der Deutschen als Fremdarbeiter eher unter dem Durchschnitt liege.
Im Anschluß an die Besichtigung gab A. Burry für die Presse- und Auskunftsstelle der Elektrizitätswerk Rheinau AG die folgende Erklärung ab: „Die Initiative zum Schutze der Stromlandschaft Rheinfall-Rheinau will die Konzession, die der Elektrizitätswerk Rheinau AG 1944 erteilt worden ist, auf heben und ein Verbot für den Erlaß einer solchen Konzession in der Bundesverfassung verankern. Um die Zulässigkeit dieser Initiative, die rückwirkend einen Verwaltungsentscheid des Bundesrates umstoßen will, ist ein Streit von juristischen Gutachtern entbrannt. Wie stellt sich die Elektrizitätswerk Rheinau AG zu dieser Frage? Der Bau des Kraftwerkes Rheinau beruht auf einer klaren Rechtslage und erfolgt entsprechend den Verpflichtungen, die in der Konzession übernommen wurden und die erfüllt werden müssen. Daran hat das Zustandekommen der Initiative nichts geändert. Die Elektrizitätswerk Rheinau AG wird sich wie bisher so auch in Zukunft an die Konzession und das Gesetz, an die ihr erteilten Rechte und die ihr auferlegten Pflichten halten.“
Zur Inbetriebnahme des Kraftwerks Rheinau Rheinau, NZZ vom 5.10.1956
Die Elektrizitätswerk Rheinau AG teilt mit: Das Kraftwerk Rheinau, das seit Januar 1952 im Bau ist und mit dessen Maschinenmontage im Dezember 1955 begonnen wurde, hat am 30. September 1956 mit einer Maschinengruppe den Betrieb auf genommen. Die erzeugte Energie wird an die Partner der Gesellschaft, die Nordostschweizerischen Kraftwerke AG in Baden, die AluminiumIndustrie AG in Lausanne und die Badenwerk AG in Karlsruhe, nach Maßgabe ihrer Beteiligung abgegeben. Die Montage der zweiten Maschinengruppe ist weit fortgeschritten.
Zur besseren Orientierung hat uns Sigi Heggli noch die Landeskartenausschnitte vor und nach dem Bau zusammengestellt.

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Häfliger, Hardy: Rheinau, es wird gebaut, ca. 1953 (Com_M02-0135-0002, https://doi.org/10.3932/ethz-a-100037861)


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